Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines – Geltungsbereich

1.1 Die best systems gmbh („best systems“) nimmt Aufträge von Kunden ausschließlich zu nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an. Diese AGB gelten für alle mit best systems als Auftragnehmer abgeschlossenen Kauf-, Werk- und Dienstleistungsverträge unabhängig von deren Bezeichnung im Einzelfall.

1.2 Abweichungen von den nachstehenden AGB gelten nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung. Der Kunde bzw. Vertragspartner verzichtet ausdrücklich auf die Geltendmachung allfälliger eigener Geschäftsbedingungen. Best systems erkennt allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden nicht an. Deren Anwendung wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen, ohne dass es eines gesonderten Widerspruchs bedarf.

2. Vertragsabschluss

2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend und stellen eine Einladung zur Anbotslegung durch den Kunden in Form eines Auftrags dar.

2.2 Der uns oder unserem Vertreter erteilte Auftrag wird erst mit der Lieferung der Ware oder unserer schriftlichen Bestätigung für uns verbindlich. Der Vertrag tritt somit erst am Tag der Auftragsbestätigung bzw. der Auslieferung der Ware in Kraft, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

2.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Auftragsbestätigung sofort zu prüfen. Weicht die Auftragsbestätigung von der Bestellung ab, gilt die Auftragsbestätigung als vom Kunden genehmigt, falls nicht unverzüglich schriftlich Gegenteiliges mitgeteilt wird.

3. Preise & Zahlungsbedingungen

3.1 Alle in unseren Prospekten, Katalogen, Angeboten sowie auf unseren Internetseiten gemachten Preisangaben verstehen sich freibleibend in EURO exklusive Mehrwertsteuer, exklusive Montage und exklusive Verpackung ab Lager Wien. Sämtliche auf Internetseiten, oder auf andere Weise getätigte Angaben zu Produkten und Preisen sind stets freibleibend und wir behalten uns etwaige Änderungen jederzeit vor.

3.2 Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, sind alleine die am Tag der Bestellung geltenden Preise maßgeblich. Unsere Preise sind solange gültig, bis neue Preise bekannt gegeben werden.

3.3 Best systems behält sich das Recht vor, Anzahlungen zu verlangen.

3.4 Soweit im Einzelfall nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, sind Rechnungen sofort und ohne Abzug zu bezahlen.

3.5 Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, werden Verzugszinsen in Höhe von 9,2% über dem Basiszinssatz p.a. in Rechnung gestellt.

3.6 Der säumige Kunde ist verpflichtet, alle prozessualen und außerprozessualen Kosten der Einbringlichmachung, auch die Kosten eines von best systems beigezogenen Inkassounternehmens und/oder Anwalts zu ersetzen.

3.7 Bei best systems eingegangene Zahlungen tilgen zuerst die Zinsen und die Nebenspesen, dann das aushaftende Kapital, beginnend bei der ältesten Schuld. Auch bei dezidiert anderslautender Widmung des Kunden.

4. Lieferbedingungen

4.1 Falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind alle Liefertermine freibleibend.

4.2 Auch bei vereinbarten Lieferterminen haften wir nicht für Verzögerungen, welche durch unvorhergesehene Vorgängebei der Produktion, bei der Beförderung, bei Störungen in den Lieferwerken unserer Gesellschaft und/oder der Unterlieferanten oder durch höhere Gewalt eintreten. Derartige Umstände berechtigen uns, bei längerer Dauer einseitig vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Käufer aus diesem Grund irgendein Schadensersatzanspruch gegen uns zusteht.

4.3 Der Kunde ist verpflichtet, die von best systems zur Verfügung gestellten Lieferungen und Leistungen abzunehmen. Sofern Montageleistungen vereinbart sind, gilt die Leistung zum frühesten der nachfolgenden Zeitpunkte als abgenommen: wenn die Abnahme vom Kunden oder von einem vom Kunden bestimmten Dritten bestätigt wird oder wenn die montierte Lieferung oder Leistung operativ beim Kunden oder einem vom Kunden bestimmten Dritten in Betrieb genommen wurde. Dienst- und Regieleistungen gelten mit tatsächlicher Erbringung als abgenommen.

4.4 Die von best systems angewendeten Lieferbedingungen basieren auf den INCOTERMS in der Fassung von 2010.

4.5 Die Kosten und das Risiko des Transports trägt in jedem Fall der Kunde.

4.6 Best systems ist berechtigt auch Teillieferungen durchzuführen. Bei Teillieferungen sind Teilabnahmen zulässig.

4.7 Abholungen – Waren, die „auf Abruf“ oder auf „Abholung“ oder dergleichen bestellt werden, gelten mit der Bereitstellung als abgenommen und lagern ab dem Zeitpunkt des vereinbarten Abruf- bzw. Abholungstermins auf Kosten und Gefahr des Kunden bei best systems oder nach Wahl von best systems bei einem Dritten. Bei Annahmeverzug ist best systems nach Ankündigung und Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. In diesem Fall gilt eine Konventionalstrafe von 75% des Rechnungsbetrages, exkl. USt, als vereinbart.

4.8 Im Falle eines durch best systems verursachten Lieferverzugs kann der Kunde nur in Ansehung der von diesem Verzug betroffenen Waren unter Ausschluss weiterer Ansprüche entweder Erfüllung verlangen oder unter schriftlicher, ausdrücklicher Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 6 Wochen den Rücktritt vom Vertrag mittels eingeschriebenen Briefes erklären. Der Rücktritt ist nur dann rechtswirksam, wenn best systems die gesetzte Nachfrist schuldhaft versäumt. Bei Sukzessivlieferverträgen besteht das Rücktrittsrecht nur in Ansehung jeder einzelnen Lieferung.

5. Verpackung

Falls nicht ausdrücklich anders beschrieben sind alle Preise generell ohne Verpackung angegeben.

6. Beanstandungen, Gewährleistung & Garantien

6.1 Handelsübliche Abweichungen von Qualität, Farbe, Oberflächenbeschaffenheit und Verarbeitung sowohl in Bezug auf Druckwerke als auch auf sonstiges Material, insbesondere auch Abweichungen zwischen digitaler Text-/Bilddarstellung und Druck sowie Änderungen der verwendeten Materialien (Farbstoffe, Papier, Chemikalien etc.) im Zeitverlauf, insbesondere aufgrund von Schwankungen in den Umgebungsverhältnissen (Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Sonneneinstrahlung etc.) gelten nicht als Mangel.

6.2 Maßgeblich für die Beurteilung der Mangelfreiheit des Produkts ist bei Druckaufträgen die konkrete Ausgestaltung des Produktes vor Versenden von unserem Server. Die Gefahr einer Veränderung trägt bei elektronischer Datenübertragung der Kunde.

6.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt 3 Monate ab Abnahme der Lieferung oder Leistung. Das Vorliegen von Mängeln ist vom Kunden nachzuweisen. § 924 ABGB findet keine Anwendung.

6.4 Mängelrügen hinsichtlich der Menge und/oder der Qualität der Ware müssen schriftlich erfolgen. Reklamationen von offenen Mängeln sind nur innerhalb von 2 Tagen (48 Stunden) nach Abnahme der Lieferung oder Leistung zulässig. Reklamationen von verdeckten Mängeln sind innerhalb von 2 Tagen (48 Stunden) nach Auftreten spätestens aber innerhalb von 3 Monaten nach Abnahme der Lieferung oder Leistung zulässig. Nach Ablauf der genannten Frist gilt die Ware als einwandfrei übernommen. Transportschäden müssen sofort und in ordnungsgemäßer Form (Fotos usw.) festgehalten werden.

6.5 Nach Veräußerung der Ware sowie im Falle irgendwelcher Veränderungen an der Ware ohne unser Wissen und ohne unsere Zustimmung sind Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Käufers ausgeschlossen.

6.6 Falls die Berechtigung einer Mängelrüge festgestellt wird, sind wir unter Ausschluss aller weitergehenden Forderungen des Käufers verpflichtet, nach unserer Wahl entweder Ersatzlieferungen zu leisten, die Ware nachzubessern oder eine Gutschrift für die beanstandete Ware auszustellen.

6.7 Rücksendungen sind nur mit unserer ausdrücklichen Einwilligung zulässig und müssen frachtfrei erfolgen.

6.8 § 933b ABGB findet keine Anwendung.

6.9 Soweit Produktgarantien im Einzelfall gewährt werden, beziehen sich diese immer nur auf das einzelne Produkt und den jeweiligen Erstbesitzer (-käufer). Unsachgemäße Behandlung oder der Verlust des Produktes/Systems oder Teilen davon berechtigen nicht zu Garantieleistungen. Die Garantie umfasst nach unserer Wahl den Austausch des jeweiligen Produktes oder Geldersatz, welcher mit dem Einkaufspreis des jeweiligen Produktes beschränkt ist.

7. Haftung

7.1 Best systems haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet best systems ausschließlich für Personenschäden. Die Haftung verjährt in 6 Monaten ab Kenntnis des Kunden von Schaden und Schädiger.

7.2 Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haftet best systems nicht.

7.3 Sofern, in welchem Fall auch immer, ein Pönale vereinbart wurde, unterliegt dieses dem richterlichen Mäßigungsrecht. Die Geltendmachung von über das Pönale hinausgehendem Schadenersatz ist ausgeschlossen.

7.4 Die Haftung für Schäden ist mit dem jeweiligen Auftragswert begrenzt.

8. Datenübernahme, -sicherung, Drucke & Werbung

8.1 Die Daten, Unterlagen, Informationen und Materialien für unsere Produktion werden vom Kunden beigestellt. Für best systems besteht keine Prüf- oder Warnpflicht bezüglich der vom Kunden selbst oder von einem vom Kunden eingeschalteten Dritten zur Verfügung gestellten Daten, Unterlagen und Informationen (wie zum Beispiel Texte, Bilder usw.). Der Kunde garantiert die Richtigkeit, Vollständigkeit sowie die Eignung für den beabsichtigten Verwendungszweck. Es besteht keinerlei Haftung für Fehler beim Endprodukt, die auf vom Kunden mangelhaft übermittelte Daten zurückzuführen sind. Sollte der Kunde eine Korrektur wünschen so muss dies extra vereinbart werden und wird dies auch extra verrechnet.

8.2 Der Kunde garantiert weiters dass die Verarbeitung und Verbreitung des von ihm übertragenen Materials nicht gegen wettbewerbsrechtliche oder sonstige gesetzliche Bestimmungen verstoßen wird. Er hält uns für alle Schäden, die aus einer Verletzung gesetzlicher Bestimmungen (insbesondere des Urheber-, Marken-, Muster-, Patent- und Wettbewerbsrechts) entstehen, schad- und klaglos.

8.3 Grundlage der Bestellung oder des Auftrags ist die Gestalt des vom Kunden bereitgestellten Materials bei Einlangen auf unserem Server oder in unseren Geschäftsräumlichkeiten. Der Transfer von Daten und Unterlagen an best systems erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Das Risiko des Verlustes oder der Veränderung von elektronisch übermittelten Daten trägt daher der Kunde.

8.4 Die Pflicht zur Datensicherung obliegt ausschließlich dem Kunden. Best systems ist nicht verpflichtet Daten, insbesondere Druckdaten zu sichern oder zu archivieren. Best systems ist unabhängig davon berechtigt, eine Kopie anzufertigen. Best systems ist nicht verpflichtet, die Unterlagen des Kunden oder die Endprodukte zu versichern. Verlangt der Kunde nicht ausdrücklich die Rücksendung seiner Materialen, sind wir berechtigt, diese auf Kosten des Kunden zu vernichten.

8.5 Der Kunde ist damit einverstanden, dass wir unsere Präsentationssysteme mit Kundenmotiven in der Werbung abbilden. Diese Zustimmung kann jederzeit durch schriftliche Erklärung widerrufen werden.

9. Aufrechnung

Der Kunde kann nur dann eine Aufrechnung vornehmen, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, unbestritten sind oder durch uns anerkannt wurden.

10. Mietkonditionen

10.1 Die Materialmiete für Systeme für Veranstaltungen unterliegen jeweils einer gesonderten, individuellen Vereinbarung zwischen Mieter und best systems (bezüglich Lieferterminen, Mietdauer, Lieferung plus Abholung – Übergabe etc.), welche im Voraus zu treffen ist.

10.2 Für Verlust, Diebstahl, Zerstörung, Schäden aus unsachgemäßer Behandlung sowie Verunreinigungen des Materials haftet der Mieter verschuldensunabhängig.

11. Eigentumsvorbehalt

11.1 Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt Nebengebühren bleibt die Ware unser Eigentum.

11.2 Der Kunde tritt schon im Zeitpunkt des Kaufes unter Eigentumsvorbehalt von best systems die gegen seinen Kunden aus dem Verkauf der Vorbehaltsware erwachsenden Kaufpreisforderungen bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung an best systems ab verpflichtet sich, die Abtretung in seinen Büchern zu vermerken und seinen Kunden davon zu verständigen.

12. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl

12.1 Sämtliche Zahlungen haben direkt an uns zu erfolgen. Falls nicht ausdrücklich anders vereinbart ist der Erfüllungsort für beide Teile der Sitz der best systems gmbh.

12.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Verträgen mit best systems ist das für den Sitz der best systems gmbh örtlich und sachlich zuständige Gericht in Österreich.

12.3 Es gilt österreichisches Recht, mit Ausnahme seiner Verweisungs- und Kollisionsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

13. Rechtswirksamkeit

Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein, oder aber Ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall verpflichten sich die Vertragsteile an Stelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, welche im Rahmen des rechtlich möglichen, der unwirksamen Regelung bzw. deren von redlicher Parteien damit verbundenem Zweck unter Berücksichtigung der sonstigen Bestimmungen und Interessen der Partner am nächsten kommt. Dies gilt auch im Falle des Vorhandenseins unvorhergesehener Vertragslücken.

14. Sonstiges

14.1 Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird durch E-Mail die Schriftform gewahrt.

14.2 Wir sind berechtigt, offenkundige Irrtümer (Schreib- und Rechenfehler) auf Bestellbestätigungen, Lieferscheinen etc. jederzeit zu korrigieren.

14.3 Der Einsatz von Subunternehmern ist zulässig.